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Klar – wer keine Zeitung liest, ist nicht auf dem neuesten Stand. Was in der Zeitung steht, wird von vielen Lesern für wahr genommen. Doch sollte man stets mit den Inhalten vorsichtig umgehen – die Berichterstattung sollte von Objektivität geprägt sein, doch ein Bericht wird im allgemeinen aus der Sicht des oder der Schreibenden erzählt. Nicht immer kann alles von allen Seiten gleichwertig betrachtet werden. Menschen haben eine unterschiedliche Wahrnehmung und verfolgen unterschiedliche Ziele, wenn sie kommunizieren.
Alternativen?
Sofern ein Leser den Eindruck erhält, dass innerhalb eines Zeitungsartikels nicht ausreichend recherchiert wurde, wird dieser sich wohl noch weitere Hintergrundinformationen zu einem Thema z.B. über eine andere Zeitung oder das Internet beschaffen. In Schleswig-Holstein ist es dies allerdings nicht einfach, weil die Mehrzahl der Haushalte von einem einzigen Zeitungsverlag erreicht wird. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten des Internets insbesondere im ländlichen Raum durch die Telefongesellschaften noch nicht ausreichend erschlossen; von der Bevölkerung möglicherweise noch nicht überall angenommen.
Unabhängig?
Dem geschriebenen Wort haftet heutzutage immer mehr ein werbender Charakter an: Werbung für oder gegen etwas. Wenn Informationen gekürzt werden oder unerwähnt bleiben, kann dies auch eine Form der Werbung sein, denn dann erhält genau das eine größere Bedeutung, was im Rahmen der Berichterstattung dargestellt wird. Deshalb sollte sich gerade die gedruckte Berichterstattung an ganz bestimmte Richtlinien halten. Um die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicher zu stellen, gibt der Deutsche Presserat den Schreiberlingen folgende Regeln für einen fairen Journalismus vor:
- Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde
- Gründliche und faire Recherche
- Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen
- Achtung von Privatleben und Intimsphäre
- Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt u. Brutalität
Sofern eine dieser Spielregeln im Rahmen der Berichterstattung verletzt wird, hat die Leserin oder der Leser die Möglichkeit unter Quellenangabe eine Beschwerde beim Deutschen Presserat einzulegen.
Zu den Internetseiten des Deutschen Presserats führt folgender Link:
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