Nur eine aktive Bürgerbeteiligung kann verändern.Weiter so!
Das von den Klägern eingereichte Normenkontrollverfahren zeigt erste Früchte. Die Kläger rügen seit 2012 Verfahrensfehler in der Bauleitplanung zum Sondergebiet Abfallwirtschaft Hornholzer Höhen. Umwelt- und Planungsausschuss und später auch die Gemeindevertretung sollen nun entscheiden, ob die Verfahrensfehler, die bisher vom Bürgermeister A. Christansen als „juristischer Mist“ bezeichnet wurden, im Vorgriff auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, geheilt werden sollen. Dies ist nach dem Baugesetzbuch zulässig. Hierzu wird es voraussichtlich auf der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 20. Januar 2014, um 19:30 Uhr im Freizeitheim Jarplund, einen Tagungsordnungspunkt geben. Wahrscheinlich werden die Hornholzer Höhen damit auch Thema der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 28. Januar 2014.
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