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20.10.19
Die Grünen-Fraktion der Stadt Schleswig bringt zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22. Oktober einen weit reichenden Antrag zum Klimaschutz ein und erhöht damit den Druck auf die Ratsversammlung endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Schleswig nimmt die beiden letzten Berichte des Weltklimarates (IPCC im November 2018 und September 2019) zur Kenntnis und leitet daraus die besondere Dringlichkeit eigener Maßnahmen ab. Politik und Stadtverwaltung setzen sich gemeinsam das Ziel, die Stadt bis 2030 zu einer zu 90% klimaneutralen Kommune zu entwickeln.
Die Stadt erarbeitet daher bis April 2020 ein Leitbild, einen erweiterten Maßnahmenkatalog sowie konkrete Umsetzungsvorschläge, wie das Klimaschutzziel erreicht werden soll.
Folgende Punkte sind feste und unmittelbare Bestandteile der Schleswiger Klimaschutzmaßnahmen:
a. Die beschlossene Förderung des Radverkehrs erhält die erforderliche Priorität. Für 2020 werden 10€/Einwohner für den Ausbau des Radwegenetzes in den Haushalt gestellt.
b. Die Parkraumbewirtschaftung wird umgehend eingeführt. Einnahmen werden für Klimaschutzprojekte verwendet. Der ab 2020 deutlich verbesserte ÖPNV wird beworben und in seiner Attraktivität fortlaufend optimiert.
c. Die Stadt Schleswig ändert ihre Ausschreibungskriterien für Dienstfahrzeuge dahingehend, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nur noch in begründeten Ausnahmefällen beschafft werden dürfen.
d. Planungsbüros, die im Auftrag der Stadt B-Plan-Entwürfe, Verkehrskonzepte o.ä. ausarbeiten, werden beauftragt darzulegen, wie sich durch zukünftige Planungen der Ausstoß und die Aufnahme von Treibhausgasen verändern würde und mit welchen Maßnahmen dem Klimawandel entgegengewirkt werden kann.
e. Es werden aktiv Investoren akquiriert, die in nachhaltige, klimaneutrale Projekte investieren. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität erhalten in den Projektzuschlägen besondere Berücksichtigung.
Bei allen städtischen Entscheidungen finden ab sofort Klimaschutzbelange ihre besondere Berücksichtigung und sind Teil des zu erstellenden erweiterten Maßnahmenkatalogs:
1. Klimaschutz ist Chefsache. Die Verwaltungsleitung ist direkt an allen wesentlichen Entscheidungen beteiligt und verantwortet inhaltlich alle Vorlagen. Sie verantwortet damit die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen und sorgt innerhalb der Stadtverwaltung für die erforderlichen Prioritäten und Entscheidungsabläufe. Die Verwaltungsleitung berichtet halbjährlich in allen Ausschüssen und der Ratsversammlung über den Fortschritt der Klimaschutzmaßnahmen, eventuelle Problemlagen und darauf bezogene Lösungsmöglichkeiten. Sofern sich die BürgermeisterIn-Regelung als nicht praktikabel erweist, wird die Stadt eine(n) Klimaschutzmanager(in) bestimmen oder einstellen.
2. BürgerInnenbeteiligung ist Bestandteil des Schleswiger Klimapakets, wird von der Stadt ermöglicht und gefördert. Ohne entsprechendes Engagement der BürgerInnen können die Ziele nicht erreicht werden.
3. Die Stadt unterstützt durch bessere Voraussetzungen den CO2-neutralen Verkehr. Wünschenswert ist zudem die zügige Einführung einer Baumschutzsatzung und die Bereitstellung von städtischen Flächen für die Anpflanzung privater Baumspenden.
4. Gemeinsam mit den Stadtwerken werden Gebäudesanierungen in Verbindung mit PV- und Speichertechniken durch Beratung und dem Aufzeigen von Fördermöglichkeiten voran gebracht.
5. Programme zur Förderung von Erdgasheizungen, wie derzeit die staatlich und städtisch geförderten ‚Raustauschwochen‘ der Schleswiger Stadtwerke, werden umgestellt auf die Förderung von klimaneutralen Anlagen. Die Kundenberatung der Schleswiger Stadtwerke stellt den Klimaschutz in den Fokus und entwickelt entsprechende Förderprojekte.
6. Schleswig trägt seine Klimaschutzaktivitäten aktiv in die Öffentlichkeit und nutzt die mit dem Thema verbunden Chancen für den Tourismus und der Ansiedlung neuer Unternehmen.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Für die Grüne Ratsfraktion
Babette Tewes, Carsten Henningsen, Jonas Kähler, 3.10.2019
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