Änderungsantrag auf Schülerbeförderung aller Schüler*Innen
Der Kreistag möge beschließen, dass allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 – 10 unabhängig von der gewählten Schulform ein Zuschuss in Anlehnung des Kreistagsbeschlusses vom 11.12.2019 gewährt wird.
Mobilität ist in unserem Flächenland kein Luxus, sondern schlicht eine Grundbedingung zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Warum werden schulpflichtige Schleswig-Holsteiner*innen unterschiedlich behandelt, wenn sie ihr im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz verankertes Recht auf freie Schulwahl ausüben?
Es ist unerklärlich, warum diejenigen die ihr Wahlrecht nutzen, mit Fahrtkosten belastet werden, die ohne diese Wahl die Kreise zu tragen hätten.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 13.12.2019 eine Satzungsänderung beschlossen, durch die auf eine Erhebung von Eigenbeteiligung nach § 114 (2) Satz 3 von Eltern an den Schülerbeförderungskosten verzichtet wird. Damit begünstigt der Kreis mit einer freiwilligen Leistung einen klar definierten eingeschränkten Personenkreis. Alle Kinder der dänischen Minderheit, die ihre zuständige Schule besuchen sowie Kinder deren Eltern eine alternative Weltanschauung vertreten und von der freien Schulwahl Gebrauch machen, sind davon ausgeschlossen. Die Förderung erfüllt somit den Tatbestand der Diskriminierung bzw. Ausgrenzung und muss sofort beendet werden.
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Antrag_Schuelerbefoerderung_fuer_alle.pdf165 K