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Der Kreis Schleswig-Flensburg hat landesweit die geringste Steuerkraft.
Nur etwa 450 Euro pro Einwohner erzielt er, das ist halb so viel wie die Hamburger Randkreise. Umso wichtiger wäre eine engagierte Förderpolitik des Kreises.
Allein, der Kreis ist pleite. Er steht mit ca. 60 Mio. Schulden und weiteren 52 Mio. Kassenkrediten in der Kreide und muss jährlich allein 6 Mio. Euro für Zinsen zahlen.
Neben der allgemeinen Verschuldung der öffentlichen Hand, hat vor allen Dingen der Verkauf des Schleswiger Krankenhauses an einen privaten Investor den Kreis ruiniert. Denn nachdem der Investor pleite war, musste der Kreis – er hat die Pflicht, die gesundheitliche Versorgung sicher zu stellen – das Krankenhaus zurückkaufen. Wenn schon nicht aus grundsätzlichen Erwägungen über die Aufgaben des Staates und einen solidarischen, gesellschaftlichen Zusammenhalt, so sollte dieser Fall lehren, sehr vorsichtig mit der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen zu sein.
Wir stehen ihr eher skeptisch gegenüber, während die Mehrheitspolitik im Kreistag unverdrossen weiter Einrichtungen verkauft, die durch Steuergelder aufgebaut wurden.
Eine Privatisierung des Jugendaufbauwerkes Süderbrarup lehnen wir ebenso ab, wie die der Verkehrsbetriebe, des Kreishafens oder der Abfallentsorgung.
Da auch das Land Schleswig-Holstein pleite ist (es ist mit ca. 22 Mrd. Euro verschuldet), hat der Landtag 2006 mit den Stimmen der CDU/SPD einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich (KFA) von 120 Mio./ Jahr beschlossen. Der Kreistag, der sich einerseits gegen den Eingriff wehrte, bediente sich bei den Gemeinden, indem er die Kreisumlage um 2% erhöhte. Die ansteigenden Steuereinnahmen können einen Teil der Eingriffe zwar kompensieren - die Gemeinden bekamen 2007 etwa 6 Mio. Euro KFA-Mittel mehr als 2006 - doch die Logik ist fatal: eine Ebene bedient sich bei der nächsten und verschiebt die Probleme.
Wenn die Kommunen nicht zu reinen Dienstleistungs-Versorgungsstellen verkommen sollen, brauchen sie eine eigene Steuerhoheit. Die Beibehaltung und Ausweitung der Finanzzuweisungen zerstört die Idee des örtlichen Gemeinwesens.
Für lokale Lösungen sind lokale Steuern nötig. BürgerInnen und Unternehmen in einer Gebietskörperschaft sollten über die Qualität, Art und Menge der öffentlichen Dienstleistungen entscheiden – und deshalb auch über lokale Steuern – und Gebührenbelastung.
Wir unterstreichen unsere Forderung, dass Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenverantwortung (Konnexität) Grundlage jeder Entscheidung sein muss. Heute wird nach dem Grundsatz verfahren: Erst Aufgabenübertragung, dann Kostenerstattung.
Oder: Erst Einsparungen, dann überlegen, welche Aufgaben reduziert werden können. Eine kaufmännische Sicht der Dinge wird dem demokratischen Prinzip, für das wir streiten jedoch nicht gerecht.
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