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Die Arbeitslosigkeit geht zurück - das ist erfreulich. Allerdings sinkt sie nicht überall gleich stark. Gerade unser ländlich geprägter und strukturschwacher Kreis benötigt vor allen Dingen neue Ideen, Initiativen und Projekte, um neue Erwerbs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Entwicklungen im Rahmen von Strukturförderung und Konversion, wie in Schleswig, Kappeln oder Eggebek bieten neue Möglichkeiten und Chancen in Verbindung mit grenzüberschreitender- und Universitätszusammenarbeit auf neue Arbeitsplätze und werden von uns ausdrücklich bejaht.
Unser Kreis Schleswig-Flensburg ist ein so genannter Optionskreis. Er hat von 2005 - 2010, statt der ARGEn wie in anderen Städten und Kommunen, die Aufgabe der Zuständigkeit für die ca. 8000 ALG II-Empfänger und -Empfängerinnen übernommen. Dazu wurden fünf Sozialzentren mit erheblicher Personalumsetzung eingerichtet.
Der Kreis schloss Verträge mit Bildungsträgern und sozialen Dienstleistern um die Betreuung bestimmter Personengruppen bei der Integration in Arbeit und Beschäftigung zu sichern.
Wer wofür zuständig ist, ist teilweise wenig transparent. Die Bündelung der Dienstleistung in den fünf Sozialzentren ist für viele Bürgerinnen mit schlechterer Erreichbarkeit und höheren Kosten verbunden.
Die pauschalierten ALG II-Leistungen berücksichtigen diese Nachteile nicht ausreichend. Seit Jahren sind bei der Übernahme von Wohnkosten bei ALG II- und Grundsicherungsbeziehern keine Anpassungen vorgenommen worden. Vor allem die Betriebskosten und die Steigerung von Energiekosten werden durch die Höchstbeträge nicht mehr gedeckt. „Angemessener Wohnraum“ ist für viele ALG II- und Grundsicherungsbezieher kaum zu bekommen. Die Höchstbeträge müssen schnell angepasst werden.
Aber auch sozialer Wohnungsbau und Sanierungen müssen zu bezahlbarem und Energie schonendem Wohnraum beitragen. Um besonders der Jugendarbeitslosigkeit entgegen zu wirken wurde die Jugendkonferenz unter Federführung der Beruflichen Schulen des Kreises eingerichtet. Das ist ein Netzwerk aller Akteure, um die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation der Schulabgänger und insgesamt unter 25-Jährigen unter die Lupe zu nehmen, Bedarfe festzustellen und Maßnahmen und Angebote gut abzustimmen.
Die Beruflichen Schulen des Kreises sind mit dem Antrag auf Einrichtung einer „Kompetenzagentur“ beim Ministerium für Arbeit nicht in die Förderung gekommen.
Hier werden wir Grünen im Kreistag noch mal Dampf machen, um ein zukunftsfähiges Konzept zur Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit durchzusetzen.
Nicht zuletzt möchten wir dabei auch das modellhafte Jugendaufbauwerk in Süderbrarup einbeziehen, das sich noch in Trägerschaft des Kreises befindet.
Es gibt eine gute Infrastruktur an Angeboten für Kinder- und Jugendliche im Kreisgebiet, die durch einen sehr aktiven Kreisjugendring gefördert wird. Jugendarbeit kann als außerschulische Bildungsarbeit besonders zur Prävention von Suchtgefahren, Kriminalität und vor allem Jugendarbeitslosigkeit dienen. Die offene Jugendarbeit und die in den Verbänden sind darum zu unterstützen und von Mittelkürzungen auszunehmen. Kooperationen mit Schulen sollen gefördert werden.
Wenn Familien zerbrechen und versagen, muss die Gemeinschaft für die Kinder und Jugendlichen sorgen. Wir streben an, Familien in Not möglichst frühzeitig zu betreuen. Wir wollen , dass so wenig Kinder und Jugendliche wie möglich aus den Familien herausgenommen werden müssen.
Dies kann durch vorbeugende Arbeit in den Familien erreicht werden. Die ambulante Arbeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung muss deshalb ausgebaut werden.
Hier schafft die Anwendung moderner pädagogischer Konzepte Spielraum für die Bewältigung dringender anderer sozialer Aufgaben.
Für junge Menschen in sozialer Not muss es neue Maßnahmen geben, in denen Ressourcen verschiedener Zuständigkeiten gebündelt werden, dabei muss das kreiseigene JAW einbezogen werden.
Auf kommunaler Ebene sind Konzepte am besten zu entwickeln, die der Arbeitslosigkeit von jungen Menschen entgegenwirken. Beteiligte an diesen Netzwerkkonzepten sollen Schulen, Jugendhilfe, Jugendpflege und ARGE sein. So sind z.B. gemeinsame Konzepte zu entwickeln, die den Abbrüchen von Schulausbildungen entgegenwirken.
Junge Menschen, die jetzt bereits arbeitslos sind und den Anforderungen des SGB II offensichtlich nicht gerecht werden können, sind mit besonders niedrigschwelligen Angeboten da abzuholen, wo sie stehen. Vorstellbar ist eine intensive Beteiligung von Jugendhilfe- und Jugendpflegeeinrichtungen an solchen Konzepten. Eine wichtige Adresse bei der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit ist die Kreisberufsschule in Schleswig mit ihren vielfältigen Bildungsangeboten.
Die Diskussion über mögliche Wege in der Bekämpfung der Langzeit-Arbeitslosigkeit erhält einen neuen Impuls durch das Modell der „Bürgerarbeit“ aus Sachsen-Anhalt. Auch wir sehen darin eine Option, die bislang meist erfolglosen Ansätze der Arbeitsmarktpolitik zu überwinden und den Menschen eine Perspektive zu bieten. Dieses Modell bündelt alle Sozialleistungen nach SGB II und III und zahlt ein Einkommen von 800 bis 850 Euro. Im Gegenzug wird erwartet, ca. 30 Stunden für gemeinnützige Arbeit in der Gemeinde zur Verfügung zu stehen. So bleibt genügend Zeit, um sich weiterhin um einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu bewerben und sich zu qualifizieren.
Auf kommunaler Ebene entstehen sozialversicherte Arbeitsplätze in einem dritten, geförderten Arbeitsmarkt: Arbeit, nicht Arbeitslosigkeit wird bezahlt.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass der Kreis verschiedene Modelle in dieser Hinsicht erprobt. Dafür sind folgenden Rahmenvorgaben entscheidend:
Reguläre Arbeitsplätze im Handwerk und lokalen Gewerbe dürfen nicht verdrängt werden. Daher ist darauf zu achten, dass nur solche Arbeit angeboten wird, die bisher nicht zu marktüblichen Konditionen geleistet wurde.
Um auf den demografiebedingten raschen Anstieg der Zahl an Pflegebedürftigen rechtzeitig reagieren zu können, darf auf eine Pflegebedarfsplanung nicht verzichtet werden.
Am ehesten den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechend und gleichzeitig eine kostengünstigere Alternative zur stationären Pflege ist dabei die Inanspruchnahme ambulanter Dienste, die ein Verbleiben der Betroffenen in der eigenen Häuslichkeit oder in altengerechten Wohngruppen bei weitgehend selbstständiger Lebensführung ermöglichen.
Trägerunabhängige Pflegeberatungsstellen können Betroffenen und deren Angehörigen alternative Möglichkeiten aufzeigen.
Zugewanderte Menschen bereichern unseren Kreis
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