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„Für das gesamte Gemeindegebiet Handewitt soll in Zusammen-arbeit mit den Einwohnern der jeweiligen Ortsteile der Entwurf eines Gemeindeentwicklungsplanes erarbeitet werden. Nach Feststellung der aktuellen Ausgangssituation sollen darin die Ziele und die Maßnahmen der zukünftigen Gemeindeentwicklung in den jeweiligen Ortsteilen in der Zeit bis zum Jahr 2030 formuliert werden. Die Gemeindevertretung entscheidet durch Beschluss über die verbindliche Fassung des Gemeindeentwicklungsplans; der Entwurf des Gemeindeentwicklungsplans dient der Vorbereitung dieser Entscheidung.“
Begründung:
Die Gemeinde Handewitt besteht aus zahlreichen, teilweise weit auseinanderliegenden Ortsteilen, die aufgrund verschiedener Fusionen zusammengefasst worden sind. Die Ein-wohner dieser Ortsteile stellen sehr unterschiedliche Anforderungen an ihren Ortsteil und an ein gemeindliches Miteinander im gesamten Gemeindegebiet. Ihre spezifischen Interessen und Bedürfnisse sind oft bei den einzelnen Gemeindevertretern und Ausschussmitgliedern nicht ausreichend bekannt.
Außerdem fehlen in der Handewitter Politik nach der Fusion 2008 gemeinsame Handlungs- und Entwicklungsziele für das gesamte Gemeindegebiet, die von den Einwohnern aller Ortsteile getragen und unterstützt werden.
Sowohl diese ortsteilspezifischen als auch diese gemeinsamen Anforderungen gilt es in Zusammenarbeit mit den Einwohnern zu ermitteln und zu formulieren.
Ein Gemeindeentwicklungsplan stellt diese Vorstellungen, Ziele und Maßnahmen als Zielkatalog und Maßnahmenkonzept insbesondere für bestimmte Themenbereiche ( z.B. in sozialer, demografischer, baulicher, ökologischer, energetischer, infrastruktureller, gewerblicher, touristischer, kultureller Hinsicht) dar. Themenbereiche und Inhalte werden in Zusammenarbeit mit den Einwohnern erarbeitet. Der Gemeindeentwicklungsplan soll der Handewitter Politik und Verwaltung mindestens für die Zeit bis 2030 als Handlungsrichtlinie und als Orientierungsrahmen dienen. Viele Gemeinden haben derartige Pläne bereits zusammen mit ihren Bürgern aufgestellt. Exemplarisch verweisen wir auf den der Gemeinde Wedemark (Niedersachen), zu finden unter:
www.wedemark.de/rathaus-buergerservice/gemeindeentwicklungsplan-wedemark/
Kosten (müssen noch ermittelt werden):
Ø Kosten für die Erfassung und Formulierung der planerischen Ausgangssituation
Ø Kosten des Planungsverfahrens und der Moderation der Workshops ect. .
Handewitt, den 13.11.2014.
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